Verbote wegen Vogelgrippe
Zum Schutz vor Geflügelpest: Überwachungszone im Landkreis Cham

19.01.2023 | Stand 15.09.2023, 2:04 Uhr
In einem Betrieb in Hofing bei Bruck wurde die gefährliche Geflügelpest nachgewiesen. −Foto: Martin Kellermeier

Wie das Landratsamt Cham mitteilt, werden Teile des Landkreises zu Geflügelpest-Überwachungszonen. Nachdem in einem Geflügelbetrieb im Landkreis Schwandorf die gefährliche Seuche nachgewiesen wurde, soll nun eine Ausbreitung verhindert werden. Für Betriebe bedeutet das Einschränkungen.



Auch der Landkreis Regensburg ist betroffen. Die entsprechenden Informationen finden Sie hier:Vogelgrippe im Kreis Schwandorf: Einschränkungen auch in Kreisen Cham und Regensburg

In der Marktgemeinde Bruck stellten Experten in einem Nutztierbetrieb einen Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – fest. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) konnte das Virus vom Typ H5N1 nachweisen. Alle70.000 Enten auf dem Betrieb in Hofingwerden getötet.

Lesen Sie dazu auch:Geflügelpest im Landkreis Schwandorf: In Hofing herrscht Ausnahmezustand

Walderbach und Reichenbach betroffen

Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Nutz-/Haustierbestände zu verhindern, wurden um den Ausbruchsbetrieb eine Sperrzone, bestehend aus einer inneren Schutzzone und einer äußeren Überwachungszone, festgelegt. Insbesondere für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte gelten in und aus diesen Gebieten Verbringungsverbote, wie das Landratsamt Cham mitteilt.

Die Überwachungszone erstreckt sich auch auf Teile der Gemeinden Walderbach und Reichenbach im Landkreis Cham. Betroffen sind der Ortsteil Gern bei Reichenbach in der Gemeinde Walderbach sowie die Ortsteile Heimhof, Hochgrat, Kaltenbach, Kienleiten, Regen-Mühle und Reichenbach in der Gemeinde Reichenbach.

Diese Schutzmaßnahmen gelten nun

Das Landratsamt Cham hat am Donnerstag, 19. Januar, eineAllgemeinverfügung erlassen und online veröffentlicht, aus der die entsprechenden Restriktionsgebiete sowie angeordneten Schutzmaßnahmen hervorgehen. Dazu gehören Verbringungsverbote von Tieren und Tiererzeugnissen, Aufstallungspflicht, Eigenüberwachung, Transport- und Hygienemaßnahmen.

Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass neben den in der Allgemeinverfügung für die Überwachungszone genannten Schutzmaßnahmen weiterhin die bereits bestehenden Maßnahmen zum Schutz vor Geflügelpest, das Verbot von Geflügelmärkten und -ausstellung sowie erhöhter Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen für die Geflügelhaltungen gelten.

Vorsicht vor Wildvögeln in Cham

Aufgrund des Vorkommens der Geflügelpest bei Wildvögeln wird die Bevölkerung aufgerufen, keine toten Wildvögel anzufassen oder zu bewegen, sondern entsprechende Funde unter Angabe des Fundortes dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus denen sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite desLandesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheitunter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar.