Vogelgrippe
Sperrgebiete zur Geflügelpest aufgehoben

Im Landkreis Schwandorf gibt es keine Sperrgebiete mehr. Beobachtungsgebiete und allgemeine Stallpflicht bleiben aber gültig.

23.04.2021 | Stand 16.09.2023, 3:11 Uhr
Die beiden Vogelgrippe-Sperrgebiete im Landkreis Schwandorf wurden mit Verfügung von Freitag aufgehoben. −Foto: Holger Hollemann/picture alliance / Holger Hollem

Nachzwei Fällen der Geflügelpest im Märzim Gebiet derStadt Nittenauwurden im Rahmen von Allgemeinverfügungen verschiedene Maßnahmen verfügt. Nachdem die Geflügelpest in den beiden Ausbruchsbetrieben erloschen ist, konnten die Maßnahmen zum Teil aufgehoben werden. Das teilt Landkreis-Sprecher Hans Prechtl mit.

Die beiden Sperrgebiete wurden mit Verfügung von Freitag aufgehoben. Die beiden Beobachtungsgebiete in einem Radius von zehn Kilometern um die betroffenen Betriebe gelten jedoch weiter, und auch in den bisherigen Sperrgebieten gelten ab sofort die Schutzmaßregeln für die Beobachtungsgebiete. Die für den gesamten Landkreis angeordnete allgemeine Stallpflicht gilt weiter. Ebenso bleiben Geflügelmärkte und –ausstellungen weiterhin im gesamten Landkreis verboten.