Mordanklage
Lebenslange Haftstrafe für Karlheinz R.

Der Doppelmord-Prozess von Büchelkühn ist vorbei. Für das Gericht steht fest: Der Schwandorfer hat zwei Menschen ermordet.

19.08.2021 | Stand 16.09.2023, 1:01 Uhr
Karl-Heinz Probst
Karlheinz R. erwartet eine lebenslange Haftstrafe. −Foto: André Baumgarten

Mit den Plädoyers wurde am fünften Verhandlungstag derProzess gegen Karlheinz R. (58)wegen desDoppelmords in Büchelkühnfortgesetzt. Leitender Oberstaatsanwalt Joachim Diesch forderte in seinem Schlussvortrag eine Verurteilung des Angeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen zweifachen Mordes. Die Vertreter der Nebenkläger, die Rechtsanwälte Erwin Hubert und Claudia Schenk, schlossen sich dieser Forderung an.

Der Verteidiger von Karlheinz R.,Rechtsanwalt Jürgen Mühl, sah in seinem Plädoyer die Mordmerkmale nicht als gegeben an. Er beantragte eine Verurteilung seines Mandanten wegen Totschlags zu einer zeitigen Haftstrafe.

Gericht stellte besondere Schwere der Schuld fest

Um 15 Uhr verkündete Vizepräsidentin Jutta Schmiedel das Urteil: Karlheinz R. ist des Mordes schuldig. Ihn erwartet eine lebenslange Haftstrafe und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Das Gericht stellte außerdem eine besondere Schwere der Schuld fest.