Freizeit
Das Nacktbaden ist fast überall tabu

Schwimmen und Sonnen „ohne“ ist in Bayern seit Herbst 2013 erlaubt. An vielen Gewässern im Landkreis schreiben aber Satzungen Badebekleidung vor.

09.05.2014 | Stand 16.09.2023, 7:15 Uhr

Im Freistaat ist Nacktbaden jetzt grundsätzlich erlaubt. Im Landkreis schreiben aber fast überall Satzungen Badebekleidung vor. Foto: dpa

München hat sie, Regensburg will sie (vorerst) nicht und viele Gemeinden im Landkreis haben sie schon lange – eine kommunale Badeverordnung, die dafür sorgen soll, dass Nacktbader nicht alle Flussstrände und Badeweiher erobern. Einige Kommunen im Landkreis haben sich bisher allerdings auf die bayerische Badeverordnung verlassen, die dem Nacktbaden einen Riegel vorgeschoben hat, und keine eigenen Regeln beschlossen.

Kommunale Regeln gelten weiter

Doch diese Verordnung ist im Herbst ausgelaufen, seitdem ist Nacktbaden in Bayern grundsätzlich erlaubt. Außer es wurde bereits von Kommunen oder Zweckverbänden anders festgelegt. Genau das ist bei der Mehrheit der Badegewässer im Landkreis der Fall.

Für die drei Badeseen des Naherholungsvereins Regensburg, den Guggenberger, den Sarchinger und den Roither See, gibt es eine klare Regelung: Badegäste dürfen das Naherholungsgebiet nur in üblicher Badebekleidung benutzen, heißt es in den entsprechenden Verordnungen.

Elisabeth Sojer-Falter, Geschäftsführerin des Naherholungsvereins, den Stadt und Landkreis gemeinsam tragen, sieht keinerlei Anlass, daran etwas zu ändern. Es habe in der Vergangenheit nie Probleme mit Nacktbadern gegeben und auch keine Forderung nach FKK-Bereichen.

Am Schwetzendorfer Weiher haben Nacktbader ebenfalls keine Chance. Die Gemeinde Pettendorf hat diesen Punkt in der „Benutzungssatzung Bergwerksee“ (so heißt der Schwetzendorfer Weiher offiziell) geregelt. „Verboten ist der Aufenthalt ohne übliche Badebekleidung“, heißt es darin.

Ähnliches gilt für den Badeplatz an der Naab bei Etterzhausen, der zu Nittendorf gehört, und auch der Markt Lappersdorf untersagt das „Nacktbaden und Nacktsonnen“ in seiner Badesatzung für das Strandbad am Pielmühler Wehr. „Das war bei uns bislang auch nie ein Thema, das hinterfragt worden ist“, erklärte Ordnungsamtsleiter Stefan Landgraf.

Der Markt Regenstauf untersagt das Nacktbaden an den Freibadeplätzen am Regen in Ramspau (Am Anger) und in Regenstauf (Valentinsbad) in seiner Grünanlagensatzung. Die Formulierung ist allerdings etwas offener als in anderen Satzungen. „Es ist nicht gestattet, sich auf den Badeplätzen unbekleidet aufzuhalten und/ oder unbekleidet zu baden“, heißt es darin wörtlich.

Im Waldbad fehlt eine Vorgabe

Die Stadt Hemau hat für ihr Waldbad ebenfalls eine Badeordnung. Bekleidung ist darin allerdings kein Thema. Badegäste müssen lediglich alles vermeiden, was „gegen die guten Sitten verstößt“.

So stellt sich die Frage, ob das Nacktbaden im Waldbad noch ein Verstoß gegen die guten Sitten ist, nachdem der Freistaat dazu keine Aussage trifft. Dasselbe gilt auch für etliche kleinere inoffizielle Badeweiher und Flussstrände im Landkreis, die nicht von Satzungen erfasst sind.

In der Realität wird der Wegfall der landesweiten Regelung vermutlich keine Auswirkungen haben. Dass Badegäste jetzt ihr Verhalten ändern, glaubt aufseiten der Gemeindeverwaltungen niemand. Die Verordnung habe schließlich auch früher kaum jemand gekannt.

Das Dorado für FKK-Anhänger im Raum Regensburg ist seit vielen Jahren ohnehin der Almer Weiher. Er ist kein offizieller Badeweiher, aber die Nacktbader werden dort geduldet.