Der Verteidiger eines wegen Volksverhetzung angeklagten 70-jährigen Rentners versuchte gleich zu Beginn der Verhandlung vor Richter Thomas Strauß den Vorwurf einer rechtsradikalen Gesinnung seines Mandanten zu entkräften. Die aus der Türkei stammende Ehefrau könne „zur allgemeinen Einstellung des Angeklagten aussagen“. Das beeindruckte Strauß aber gar nicht.