Tatverdächtige strafunmündig
Ermittler: Luise (12) von zwei Kindern mit „zahlreichen Messerstichen“ getötet

14.03.2023 | Stand 14.03.2023, 14:35 Uhr
Freudenberg: Die Polizei hat den Fundort einer Leiche weiträumig abgesperrt. Die Schule hat geöffnet, die Fahnen sind auf Halbmast geflaggt und die Schüler werden von Therapeuten begleitet. −Foto: Roberto Pfeil/dpa

Diese Tat macht sprachlos: Zwei 12 und 13 Jahre alte Mädchen gestehen, die zwölfjährige Luise erstochen zu haben. Am Opfer entdecken Rechtsmediziner zahlreiche Messerstiche. Doch das Strafrecht greift bei so jungen mutmaßlichen Täterinnen nicht.



Zwei 12 und 13 Jahre alte Mädchen haben gestanden, die zwölfjährige Luise aus dem nordrhein-westfälischen Freudenberg erstochen zu haben. Die verdächtigen Mädchen und das Opfer hätten sich gekannt, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Dienstag in Koblenz mit. Zum Motiv machten sie mit Verweis auf die noch strafunmündigen Kinder keine Angaben. Vermutlich hätten „irgendwelche Emotionen“ eine Rolle gespielt. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) zeigte sich bestürzt: „Es zieht einem den Boden unter den Füßen weg.“

Tatwaffe noch nicht gefunden

In der Rechtsmedizin der Uniklinik Mainz waren bei der Obduktion zahlreiche Messerstiche an der Leiche der Zwölfjährigen festgestellt worden. Luise sei verblutet. „Wir haben derzeit noch keine Tatwaffe“, sagte der Leiter der Staatsanwaltschaft Koblenz, Mario Mannweiler. Polizisten suchten das Gelände um den Tatort am Dienstag erneut ab.

Die tatverdächtigen Mädchen waren ins Visier der Ermittler geraten, weil ihre Aussagen aus einer ersten Anhörung im Widerspruch zu den Aussagen anderer Zeugen standen. Bei einer nochmaligen Anhörung im Beisein von Erziehungsberechtigten und Psychologen seien sie am Montag mit den Widersprüchen konfrontiert worden und hätten die Tat schließlich gestanden. Beide Mädchen seien der Polizei zuvor nicht aufgefallen.

Verdächtige Mädchen in Obhut des Jugendamtes

„Nach über 40 Dienstjahren gibt es immer noch Ereignisse, die einen sprachlos zurücklassen“, sagte der Koblenzer Polizei-Vizepräsident Jürgen Süs. Mannweiler sprach von einem erschütternden Fall: „Das ist kein Alltag.“ Da die mutmaßlichen Täterinnen noch Kinder sind, bedeutet dies laut Mannweiler, „dass keine strafrechtlichen Sanktionen erfolgen können, weil das Gesetz das verbietet“. Das heiße aber nicht, dass „jetzt nichts gemacht werde“, betonte Mannweiler. „Wir legen diesen Fall jetzt in die Hände der Jugendbehörden.“ Die 12 und 13 Jahre alten Mädchen seien entsprechend „in einem geschützten Raum in der Obhut des Jugendamtes“.

Die vermisste zwölfjährige Luise war am Sonntag tot in der Nähe eines Radweges auf rheinland-pfälzischem Gebiet unmittelbar an der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen gefunden worden. Am Montag hatten die Behörden bekanntgegeben, dass das Kind Opfer eines Verbrechens geworden war.

Die Schülerin war zuletzt am Samstag gegen 17.30 Uhr in Freudenberg gesehen worden, als sie nach dem Besuch einer Freundin zu Fuß den Heimweg antrat. Als die Zwölfjährige nicht nach Hause kam, hatten die Eltern nach etwa drei Stunden den Notruf gewählt. Es sei dann noch am Samstag eine Suchaktion mit Mantrailer-Spürhunden, einem Hubschrauber mit Wärmebildkamera, Drohnen sowie Kräften von Polizei und Feuerwehr in einem sehr unwegsamen Waldgelände gestartet worden, hieß es.

Nach Hinweisen habe dann ein Hundeführer der Polizei die Leiche des Mädchens am Sonntag in einem Böschungsbereich auf rheinland-pfälzischem Gebiet nahe der Landesgrenze gemeldet. Laut Mannweiler übernimmt in Kürze die Staatsanwaltschaft Siegen die Ermittlungen für „Restabklärungen“.

Alter für Strafmündigkeit herabsetzen? Das sagt Bundesjustizminister Buschmann

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) äußerte sich betroffen. „Dass offenbar zwei kleine Mädchen diese abscheuliche Tat begangen haben, lässt sich kaum begreifen und macht tief betroffen“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Gesetzgeberischen Handlungsbedarf - etwa in Form einer Absenkung des Alters für Strafmündigkeit - sieht Buschmann nicht. Kinder unter 14 Jahren würden zwar strafrechtlich nicht belangt, „aber unsere Rechtsordnung kennt andere Wege, um darauf zu reagieren, etwa das Kinder- und Jugendhilferecht sowie das Familienrecht“, sagte er.

NRW-Regierungschef Wüst sagte, es sei unvorstellbar und kaum auszuhalten, dass Kinder zu solchen Taten fähig seien. „Die geschilderten Details lassen uns erschaudern.“ Was diese Tat in der Orts- und der Schulgemeinschaft von Luise auslöse, lasse sich bestenfalls erahnen. „Wo das Land helfen kann, wird das Land helfen“, versicherte der Ministerpräsident. „Der Familie wünschen wir die notwendige Kraft, durch diese Zeit unfassbaren Schmerzes zu kommen.“

− dpa