Der Verwaltungsgerichtshof in München hat den Antrag des Möbelhauses Frey auf Öffnung abgelehnt. Gleichzeitig verweist er auf das Hauptverfahren, weil er selbst an manchen Regelungen Zweifel hegt, die aber vorläufig nicht ausgereicht haben. Wie geht es jetzt weiter für das Chamer Unternehmen?
Das Gericht sieht den Gleichheitsgrundsatz in Gefahr, wenn das Verhältnis repressiver Verbote und Befreiungen in zu große Schieflage gerät. „Ob dieser Punkt schon erreicht ist, ist bei einer summarischen Prüfung als offen anzusehen und muss der Klärung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.
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